

Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen!
Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU). Hier finden Sie unser Leitbild für die Fahrschule.
Wer wird gefördert?
- Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung (An- und Ungelernte) oder
- Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben.
Wie wird gefördert?
- Arbeitsentgeltzuschuss von 50% bis 70% zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitgeber für den Zeitraum der Qualifizierung, in der der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt
- Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben
- Weiterbildungskosten für gering qualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer – für solche Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinaus gehen. Erstattet werden dem Arbeitgeber die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu notwendigen weiteren Weiterbildungskosten. Die zeitlich-organisatorische Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt in Absprache mit dem Unternehmen, dass seine Arbeitskräfte dafür freistellt
Qualifizierung zum/r Berufskraftfahrer/in mit Bildungsgutschein – gefördert durch die Arbeitsagentur|Arge
Wir bieten folgende Maßnahmen an:
Maßnahme 1
Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer TQ1 – Güter befördern
Maßnahme 2
Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer TQ3 – Personen befördern
Maßnahme 3
Erwerb der Fahrerlaubnis C1 (Teilzeit)
Maßnahme 4
Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE in einem Ausbildungsgang (Teilzeit)
Maßnahme 5
Beschleunigte Grundqualifikation für den Gütertransportbereich (gem. BKrFQG/BKrFQV, inkl. aller Kosten)
Weiterbildungen bzw. Ausbildungen
- Wir bieten folgende Maßnahmen an:
- im Bereich Ladungssicherung, Dauer: 1 Tag
- im Bereich Gefahrgut (ADR Bescheinigung), Dauer: 2,5 Tage
- im Bereich Wechselbrücke, Dauer: 0,5 Tag
Weiterbildung Klasse C/CE
- gemäß § 5 BKrFQG
- Modul 1: ECO-Training
- im Bereich Gefahrgut (ADR Bescheinigung), Dauer: 2,5 Tage
- Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
- Modul 5: Ladungssicherung
- Dauer je Modul 1 Tag
Weiterbildung Klasse D/DE
- gemäß § 5 BKrFQG
- Modul 1: ECO-Training
- Modul 2: Markt und Image
- Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
- Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
- Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
- Dauer je Modul 1 Tag