BKF-Ausbildung

Was Sie als Arbeitgeber wissen müssen!

Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU). Hier finden Sie unser Leitbild für die Fahrschule.

Wer wird gefördert?

  • Beschäftigte ohne abgeschlossene Berufsausbildung (An- und Ungelernte) oder
  • Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben.
Wie wird gefördert?

  • Arbeitsentgeltzuschuss von 50% bis 70% zum Arbeitsentgelt einschließlich der darauf entfallenden Sozialversicherungsbeiträge an den Arbeitgeber für den Zeitraum der Qualifizierung, in der der Beschäftigte keine Arbeitsleistung erbringt
  • Beschäftigte mit Berufsabschluss, die mehr als 4 Jahre nicht mehr im erlernten Beruf gearbeitet haben
  • Weiterbildungskosten für gering qualifizierte beschäftigte Arbeitnehmer – für solche Weiterbildungen, die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen hinaus gehen. Erstattet werden dem Arbeitgeber die Lehrgangskosten und ein Zuschuss zu notwendigen weiteren Weiterbildungskosten. Die zeitlich-organisatorische Durchführung der Weiterbildungsmaßnahme erfolgt in Absprache mit dem Unternehmen, dass seine Arbeitskräfte dafür freistellt

Qualifizierung zum/r Berufskraftfahrer/in mit Bildungsgutschein – gefördert durch die Arbeitsagentur|Arge

Wir bieten folgende Maßnahmen an:

Maßnahme 1

Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer TQ1 – Güter befördern

Maßnahme 2

Anschlussfähige Teilqualifikation Berufskraftfahrer TQ3 – Personen befördern

Maßnahme 3

Erwerb der Fahrerlaubnis C1 (Teilzeit)

Maßnahme 4

Erwerb der Fahrerlaubnis C/CE in einem Ausbildungsgang (Teilzeit)

Maßnahme 5

Beschleunigte Grundqualifikation für den Gütertransportbereich (gem. BKrFQG/BKrFQV, inkl. aller Kosten)

Weiterbildungen bzw. Ausbildungen

    Wir bieten folgende Maßnahmen an:
  • im Bereich Ladungssicherung, Dauer: 1 Tag
  • im Bereich Gefahrgut (ADR Bescheinigung), Dauer: 2,5 Tage
  • im Bereich Wechselbrücke, Dauer: 0,5 Tag
Weiterbildung Klasse C/CE

  • gemäß § 5 BKrFQG
  • Modul 1: ECO-Training
  • im Bereich Gefahrgut (ADR Bescheinigung), Dauer: 2,5 Tage
  • Modul 2: (Sozial-)Vorschriften für den Güterverkehr
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger und Profi
  • Modul 5: Ladungssicherung
  • Dauer je Modul 1 Tag
Weiterbildung Klasse D/DE

  • gemäß § 5 BKrFQG
  • Modul 1: ECO-Training
  • Modul 2: Markt und Image
  • Modul 3: Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
  • Modul 4: Sozialvorschriften, Risiken und Notfälle im Straßenverkehr
  • Modul 5: Fahrgastsicherheit und Gesundheit
  • Dauer je Modul 1 Tag