Führerschein mit 17

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Fahren mit 17

Bis zum 18. Geburtstag dürfen die junge Fahrerin oder der junge Fahrer nur gemeinsam mit einer Begleitperson fahren.

Die begleitende Person

  • … muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein – es können auch mehrere begleitende Personen eingetragen werden
  • … muss mindestens 30 Jahre alt sein
  • … muss mindestens 5 Jahre eine Fahrerlaubnis besitzen
  • … muss Klasse B, BE oder auch die Klasse 3 besitzen
  • … darf höchstens 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg aufweisen
Mit der Bescheinigung

… darf nur in Deutschland gefahren werden

Infos für Fahranfängerin oder Fahranfänger

Ziel ist, dass Sie sicher Auto fahren. Gemeinsam können wir es erreichen.

Unfallrisiko mindern

Das Unfallrisiko 18- bis 20-jähriger Fahranfänger ist in Deutschland sehr hoch. Ursache ist unter anderem die noch fehlende Fahrpraxis nach Erwerb des Führerscheins. Auto fahren muss geübt werden, denn erst im Laufe der Zeit erwirbt man Fahrroutine, die es ermöglicht, stärker die Aufgaben wahr zu nehmen, die zum sicheren Fahren notwendig sind

Fahrpraxis verbessern

Dazu gehören: sich mit anderen im Straßenverkehr durch Blickkontakt und Zeichen zu verständigen, das Geschehen auch neben der Fahrbahn zu erfassen und vorausschauendes Fahren erlernen

Risiken minimieren

Sichere Fahrerinnen und Fahrer haben nicht nur das Fahren geübt, sondern lenken ein Fahrzeug vernünftig und angepasst an die Verkehrsverhältnisse. Über die Beherrschung des Fahrzeugs und der Verkehrssituationen hinaus ist von besonderer Bedeutung: eigene Fähigkeiten einschätzen lernen und sich der Risiken bewusst werden. Dabei weder sich selbst noch andere in gefährliche Situationen bringen

Das ist zu beachten

Sie müssen immer Ihre Prüfbescheinigung und einen amtlichen Ausweis mit sich führen. Wenn Sie fahren, halten Sie sich bitte an die Auflagen, da sonst ein Bußgeld droht und Ihre Fahrerlaubnis widerrufen werden kann. Fahren Sie nie ohne eine in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragene Begleitperson. Fahren Sie nur, wenn Sie fit sind, niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss oder wenn Sie übermüdet sind

Infos für Begleiterin oder Begleiter

Vor dem Führerschein

Nur in der Prüfungsbescheinigung namentlich genannte Begleitpersonen dürfen die Fahranfängerinnen und Fahranfänger begleiten. Helfen auch Sie mit, das Unfallrisiko zu senken, werden Sie Partner der Fahranfängerin oder des Fahranfängers! Daher sollten auch Sie unbedingt und möglichst gemeinsam mit der Fahranfängerin oder dem Fahranfänger an einer Vorbereitungsveranstaltung teilnehmen

Sie haben keine Ausbildungsfunktion

Sie dürfen nicht in die Fahrtätigkeit und Entscheidungen der Fahranfängerin oder des Fahranfängers eingriffen, diese sind im Besitz einer Fahrerlaubnis und verantwortliche Fahrzeugführer

Sie haben eine Aufsichtspflicht

Als Begleitperson, wenn Sie zudem noch Halter des benutzten Fahrzeugs sind, haben Sie jedoch gewisse Aufsichtspflichten, auch wenn die oder der 17-jährige am Steuer bald volljährig ist. Sie dürfen nicht zulassen, dass das Fahrzeug in einem eingeschränkt fahrtüchtigem oder gar fahruntüchtigen Zustand gesteuert wird oder das durch die Fahrweise andere – auch die Fahrzeuginsassen – gefährdet werden (z. B. durch Geschwindigkeits- oder Rotlichtverstöße, zu dichtes Auffahren, gefährliche Überholmanöver)

Wann sollten Sie die Fahrt beenden

Bei riskantem Fahrverhalten müssen Sie eindringlich dazu auffordern, die Fahrweise den Regeln und den Verkehrssituationen anzupassen. Notfalls müssen Sie anhalten und die Fahrt beenden lassen. Auf keinen Fall dürfen Sie während der Fahrt ins Lenkrad greifen oder die Handbremse betätigen, weil dies zu außerordentlich gefährlichen Situationen führen kann. Es ist daher ratsam, dass Sie vor Fahrtantritt gegenseitig Wünsche über das Verhalten des anderen austauschen, damit die Fahrt auch in einer entspannten Atmosphäre stattfindet

Daran sollten Sie auch denken

Als Halterin oder Halter des benutzten Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, dass sich das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Nehmen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit, damit Sie sich ausweisen können. Führen Sie als begleitende Person immer ihren Führerschein mit sich. Teilen Sie der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung mit, dass Ihr Fahrzeug von einem Fahrzeugführer im Alter von 17 Jahren im Rahmen des Modellversuchs benutzt wird